Übersicht über Normen für Web-Design und User-Interface-Design
„Die Erkenntnisse über die Verarbeitung von Informationen beim Menschen müssen berücksichtigt werden“
(Bildschirmarbeitsverordnung, Absatz 20)
Die geltenden Normen wurden aus Best Practice, De-facto-Standards und juristischen Anforderungen abgeleitet. Durch die ersten beiden Einflüsse ergibt sich eine große Übereinstimmung mit den Grundlagen guter Usability. Wer sich an diese hält, hat damit bereits einen großen Anteil der Norm-Anforderungen erfüllt. Doch im Detail gibt es teilweise Abweichungen, aus juristischen, politischen oder anderen Gründen. Daher ist der Blick in die entsprechende Norm unumgänglich, wenn eine solche in einem Projekt vorgeschrieben ist. Hier kann nur ein grober Überblick geboten werden.
DIN EN ISO 9241
Der internationale Standard zu den Richtlinien der Mensch-Computer-Interaktion ist in der Normenreihe 9241 beschrieben. Diese Kern-Norm für User Interfaces liegt seit April 2006 in einer neuen, überarbeiteten Form vor. Im Zuge der Überarbeitung wurde der Geltungsbereich der Norm auf interaktive Systeme aller Art erweitert. Seit 2006 firmiert die Normenreihe unter dem Titel „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“, zuvor war sie „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten“ betitelt. In den einzelnen Teilen sind die Anforderungen an die Arbeitsumgebung, Hardware und Software aufgeführt. Damit sollen gesundheitliche Schäden beim Arbeiten am Bildschirm vermieden und dem Benutzer die Ausführung seiner Aufgaben erleichtert werden.
Die DIN EN ISO 9241 gilt national (als DIN), europäisch (als EN) und weltweit (als ISO). Auf der Grundlage einer Norm der internationalen Normungsorganisation ISO wurde eine Europäische Norm erarbeitet, die als DIN-Norm übernommen wurde. Die Integration inhaltlich zur ISO 9241 gehöriger Normen in die Normenreihe, machte eine neue Nummerierung der Normreihe notwendig.
- Teil 1: Allgemeine Einführung
- Teil 2: Anforderungen an die Arbeitsaufgaben – Leitsätze
- Teil 3: Anforderungen an visuelle Anzeigen
- Teil 4: Anforderungen an Tastaturen
- Teil 5: Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung
- Teil 6: Anforderungen an die Arbeitsumgebung
- Teil 7: Anforderungen an visuelle Anzeigen bezüglich Reflexionen (seit 2006 ersetzt durch Teil 302, 303 und 305)
- Teil 8: Anforderungen an Farbdarstellungen (seit 2006 ersetzt durch Teil 302, 303 und 305)
- Teil 9: Anforderungen an Eingabegeräte (außer Tastaturen)
- Teil 10: Grundsätze der Dialoggestaltung (seit 2006 ersetzt durch Teil 110)
- Teil 11: Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit – Leitsätze
- Teil 12: Informationsdarstellung
- Teil 13: Benutzerführung
- Teil 14: Dialogführung mittels Menüs
- Teil 15: Dialogführung mittels Kommandosprachen
- Teil 16: Dialogführung mittels direkter Manipulation
- Teil 17: Dialogführung mittels Bildschirmformularen (ersetzt durch: EN ISO 9241-143:2012)
- Teil 20: Leitlinien für die Zugänglichkeit der Geräte und Dienste in der Informations- und Kommunikationstechnologie
- Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung (ersetzt bisherigen Teil 10)
- Teil 129: Leitlinien für die Individualisierung von User Interfaces
- Teil 143: Formulardialoge (ersetzt bisherigen Teil 17)
- Teil 151: Leitlinien zur Gestaltung von Benutzungsschnittstellen für das World Wide Web
- Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software
- Teil 210: Prozess zur Gestaltung gebrauchstauglicher interaktiver Systeme (Ersatz für EN ISO 13407)
- Teil 300: Einführung in Anforderungen und Messtechniken für elektronische optische Anzeigen
- Teil 302: Terminologie für elektronische optische Anzeigen
- Teil 303: Anforderungen an elektronische optische Anzeigen
- Teil 304: Prüfverfahren zur Benutzerleistung für elektronische optische Anzeigen
- Teil 305: Optische Laborprüfverfahren für elektronische optische Anzeigen
- Teil 306: Vor-Ort-Bewertungsverfahren für elektronische optische Anzeigen
- Teil 307: Analyse und Konformitätsverfahren für elektronische optische Anzeigen
- Teil 400: Grundsätze und Anforderungen für physikalische Eingabegeräte
- Teil 410: Gestaltungskriterien für physikalische Eingabegeräte
- Teil 420: Auswahlmethoden für physikalische Eingabegeräte
- Teil 910: Rahmen für die taktile und haptische Interaktion
- Teil 920: Empfehlungen für die taktile und haptische Interaktion
DIN EN ISO 9241-11
Dieser Normenteil definiert drei Leitkriterien, um die Usability einer Software zu beurteilen:
Effektivität: „Die Genauigkeit und Vollständigkeit, mit der Benutzer ein bestimmtes Ziel erreichen.“ Die Aufgaben sollen möglichst vollständig und korrekt erfüllt werden.
Effizienz: „Der im Verhältnis zur Genauigkeit und Vollständigkeit eingesetzte Aufwand, mit dem Benutzer ein bestimmtes Ziel erreichen.“ Der Nutzer kann demnach die Aufgaben zuverlässig und mit möglichst wenig Aufwand lösen, damit steht die Effizienz im Verhältnis zur Effektivität. Dies wird anhand der Zeit gemessen, die ein Nutzer benötigt, um eine Aufgabe zu erfüllen.
Zufriedenstellung: „Freiheit von Beeinträchtigung und positive Einstellung gegenüber der Nutzung des Produkts.“ Dieses Kriterium ist eher subjektiv und wird anhand von drei Parametern erfasst:
- Verhältnis positiver zu negativer Kommentare während der Nutzung
- Häufigkeit des Produktverkaufs
- Häufigkeit von Beschwerden
Die Effektivität, Effizienz und Zufriedenstellung wird dabei abhängig vom Kontext beurteilt. Dieser beinhaltet:
- Benutzer
- deren Ziele
- deren Arbeitsaufgaben
- Arbeitsmittel (Hardware, Software, Materialien)
- physische und soziale Umgebung
EN ISO 9241-13
Zur Benutzerführung gehören alle Informationen, die über den regulären Nutzer-Computer-Dialog hinausgehen. Diese werden entweder auf Verlangen des Nutzers oder automatisch durch das System präsentiert. Diese Informationen unterscheiden sich in der Gestaltung von den anderen Ausgabe\-informationen.
Rückmeldungen: Jede Nutzeraktion erzeugt eine wahrnehmbare Reaktion des Systems, die den Nutzer zwar informiert, aber nicht von seiner Aufgabe ablenkt. Sobald sich ein Zustand des Systems oder der Modus ändert, zeigt das System dies an. Objekte oder ausgewählte Elemente werden hervorgehoben. Der Nutzer erhält eine Erfolgsmeldung (direkt oder indirekt), wenn Aktionen abgeschlossen sind. Ist eine sofortige Ausführung nicht möglich, so erhält der Nutzer geeignete Informationen, dass die Aktion ausgelöst wird und deren Ausführung länger dauert. Das System entfernt automatisch alle Informationen, die nicht mehr zutreffen. Die Informationen können direkt (z.B. als Dialogfenster, Fortschrittsbalken, Textausgabe) oder indirekt (z.B. Mauszeigerbewegung, Farbänderung eines Elements, Erscheinen des Ergebnisses an der erwarteten Stelle) erfolgen.
Statusanzeigen: Gleichartige Statusangaben erfolgen an gleicher Stelle auf dem Bildschirm in gleicher Art und Weise. Ist eine Eingabe nicht möglich, wird dies dem Nutzer (indirekt) mitgeteilt, beispielsweise durch veränderten Mauszeiger, Deaktivieren des Arbeitsbereichs. Verfügt eine Software oder Webseite über verschiedene Arbeitsmodi, so sind diese eindeutig voneinander unterscheidbar.
Fehlermanagement: In kritischen Fällen oder wenn Aktionen nicht rückgängig gemacht werden können, erhält der Nutzer eine Sicherheits- oder Bestätigungsfrage. Auf vorhersehbare Probleme wird vor deren Eintreten hingewiesen. Potenzieller Datenverlust (z.B. beim Programmschließen ohne Speichern vorgenommener Änderungen) wird durch angefragte Nutzerentscheidungen („Änderungen speichern oder verwerfen?“) verhindert. Die Prüfung auf Plausibilität und Validität von Eingaben erfolgt so früh wie möglich, und der Nutzer erhält entsprechendes Feedback. Fehlermeldungen benennen klar, was geschehen ist und welche Korrekturmöglichkeiten bestehen. Wo immer möglich, erhält der Nutzer auf Wunsch Detailinformationen zu Meldungen oder benötigten Eingaben.
DIN EN ISO 9241-110
Die sieben Grundsätze der Dialoggestaltung der alten Norm ISO 9241-10 wurden in der neuen Norm ISO 9241-110 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“ grundsätzlich beibehalten aber durch eine Präzisierung weiter verbessert. Die Norm bezeichnet die Interaktionen (Eingaben, Ausgaben) zwischen Mensch und Computer allgemein als Dialoge, meint damit also deutlich mehr als Dialogfenster.
Aufgabenangemessenheit: Die Software oder Webseite bietet geeignete Funktionalität und Interaktionen. Als aufgabenangemessen gilt, wenn der Nutzer bei der Erledigung seiner Aufgabe unterstützt wird; Funktionalität und die Kommunikation basieren auf den charakteristischen Eigenschaften der Aufgabe – nicht auf den eingesetzten Technologien. Dazu gehören beispielsweise geeignete Default-Werte.
Selbstbeschreibungsfähigkeit: Mittels (optischer) Hilfen und Rückmeldungen erfährt der Nutzer jederzeit, an welcher Stelle er sich befindet, welche Aktionen möglich sind bzw. von ihm erwartet werden und wie er diese ausführen kann. Beispielsweise erkennt der Nutzer, welche Eingaben das System gerade benötigt, welche Schritte er in einem Ablauf abarbeiten muss und in welchem er sich gerade befindet.
Lernförderlichkeit: Der Nutzer wird darin unterstützt, sich das System selbst zu erschließen, die Logik der Bedienung zu erkennen und möglichst viel Vorwissen anzuwenden. Die Konsistenz trägt wesentlich dazu bei. Auch die Sortierung der Funktionen in geeigneten Menüs sowie aussagekräftige Bildschirmhinweise sind nützlich.
Steuerbarkeit: Der Nutzer steuert das System, startet beispielsweise einen Dialogablauf oder Programm (diese starten nicht einfach „von selbst“), er bestimmt dessen Richtung und Geschwindigkeit, bis das Ziel erreicht ist. Beispielsweise verfügt ein Ablauf über „Weiter“- und „Zurück“-Tasten, und mindestens die letzte Eingabe kann rückgängig gemacht werden.
Erwartungskonformität: Durch Konsistenz und Konventionen (Best Practice, De-facto-Standards) erkennt der Nutzer vor jedem Bedienschritt, was dieser im konkreten Nutzungskontext auslösen wird. Dabei werden die üblichen (vorhersehbaren) Nutzerschritte und -belange berücksichtigt. Beispielsweise lösen Standard-Tastenkürzel in allen Programmen die gleiche Funktion aus, in Abläufen erhält der jeweils geeignete Button die Defaultmarkierung, die Defaultsetzung ist während eines Ablaufs (und innerhalb eines Systems) nachvollziehbar und vorhersehbar.
Individualisierbarkeit: Der Nutzer kann die Oberfläche an seine Bedürfnisse und Kenntnisse anpassen. Dazu gehören Bedienelemente (Menüs, Symbolleisten, Paletten) und die Darstellung von Informationen.
Fehlertoleranz: Das beabsichtigte Ergebnis kann trotz fehlerhafter Eingaben durch geringen Korrekturaufwand seitens des Nutzers erreicht werden. Dazu gehören klare Meldungen (möglichst umgehend), die den Nutzer so wenig wie möglich ausbremsen, er kann (wenn möglich) seine Arbeit zunächst fortsetzen und die Korrektur später vornehmen.
DIN EN ISO 9241-210
Diese Teilnom ersetzt seit 2010 die alte ISO 13407 und regelt das benutzerorientierte Vorgehen in Entwicklungsprojekten. Die Anforderungen richten sich vorwiegend an Projektleiter.
Das Design basiert auf einem klaren Verständnis der Benutzer, Aufgaben und Umgebung. Dabei wird der Nutzerkontext (wer sind die Nutzer, was sind ihre Ziele, in welcher Umgebung erfolgt die Nutzung) berücksichtigt.
Benutzer werden aktiv in alle Phasen von Design und Entwicklung einbezogen.
Das Design folgt einer benutzerzentrierten Bewertung. Im Design-Prozess sind demnach Usability-Tests (mehrere in den verschiedenen Phasen) vorzusehen.
Der Prozess ist iterativ. Aus vorgelegten Vorschlägen und Ideen (was benötigen die Nutzer vermutlich) wird zunehmend erarbeitet, was die Nutzer tatsächlich benötigen. Dabei werden Aspekte detailliert, Varianten gegeneinander getestet, Vorschläge verworfen oder modifiziert – bis ein optimales Ergebnis vorliegt.
Das Design zielt auf eine vollständige „User Experience“, ein ganzheitliches Nutzungserlebnis. Usability wird als holistisches Vorgehen begriffen, das mehr als die aktuelle Aufgabe und mehr als das vorliegende Projekt umfasst.
Das Design-Team enthält multidisziplinäre Fähigkeiten und Perspektiven. Dazu gehören beispielsweise Grafikdesigner, Accessibility-Experten, Nutzer, Fachexperten, Marketingmitarbeiter, Administratoren, technische Redakteure, Business-Analysten.
ISO 14915
Diese Norm formuliert Grundsätze für die Gestaltung von Multimedia-Anwendungen, sie ergänzt damit die Normenreihe DIN EN ISO 9241.
Eignung für das Kommunikationsziel: Präsentation der Informationen ist für die Zielerreichung geeignet.
Eignung für Wahrnehmung und Verständnis: Übermittelte Information sind leicht verständlich und leicht erfassbar.
Eignung für die Exploration: Es sind keine Vorkenntnisse oder Erfahrungen nötig, gewünschte Informationen zu finden oder beabsichtigte Aufgaben zu erledigen.
Eignung für die Benutzungsmotivation: Der Nutzer wird zur Handlung angeregt. Die Ausrichtung auf seine Bedürfnisse sowie eine ansprechende Präsentation und zielgerichtete Führung motivieren User.
DIN 66272
Auch wenn diese Norm mit Qualitätskriterien 2006 ersatzlos zurückgezogen wurde, so gibt sie doch einen guten Überblick, welche Ansprüche eine Software erfüllen soll. Dabei geht es weniger um Ja/Nein-Entscheidungen als vielmehr um Kriterien, anhand derer geprüft wird, wie gut bestimmte Anforderungen von einer fertigen Software erfüllt werden.
Funktionalität: Sind alle geforderten Funktionen implementiert und auch ausführbar? Entsprechen die umgesetzten Funktionen den geforderten?
Zuverlässigkeit: Ist die Software verfügbar und korrekt? Dies wird anhand von vordefinierten Testmustern bestimmt.
Benutzbarkeit: Bedienbarkeit, Erlernbarkeit, Reaktion auf Fehleingaben – Um den Schulungsaufwand möglichst gering zu halten, wird eine intuitive Benutzbarkeit angestrebt. Dabei wird die Usability beurteilt:
- Wie lässt sich das Programm bedienen?
- Wie leicht lässt sich die Software erlernen?
- Wie wird auf Fehleingaben reagiert?
Effizienz: Wie ist das zeitliche Verhalten bei Anfragen und Bearbeitungen? Wie gestaltet sich der Ressourcenverbrauch in Hinblick auf Speicherkapazität und Systemanforderungen?
Änderbarkeit: Wie hoch ist der Aufwand für Verbesserungen, Fehlerbeseitigungen oder Anpassungen an Umgebungsänderungen?
Übertragbarkeit: Ist die Software auf anderen Systemen einsetzbar (Hard- und Software)?
EN ISO 13407
Die EN ISO 13407 wurde im November 2000 in der deutschen Fassung als DIN-Norm veröffentlicht. Ab Januar 2011 ist als Ersatz für diese Norm die DIN EN ISO9241-210 gültig. Die EN ISO~13407 „Benutzerorientierte Gestaltung interaktiver Systeme“ war eine Norm, die einen prototypischen benutzerorientierten Softwareentwicklungsprozess beschreibt.
Die Norm stellt nutzerorientierte Gestaltung als fachübergreifende Aktivität dar, die Wissen über menschliche Faktoren und ergonomische Kenntnisse und Techniken umfasst. Der ISO-Prozess besteht aus vier wesentlichen Teilaktivitäten.
Nutzungskontext verstehen: dokumentierte Beschreibung der relevanten Benutzer, ihrer Arbeitsaufgaben und Umgebung.
Anforderungen spezifizieren: Zielgrößen auf Kompromissebene ableiten, Teilung der Aufgaben für Menschen und Technik
Lösungen produzieren: Prototyping oder ein anderer iterativer Prozess
Lösungen bewerten: Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen mit beispielsweise Experten-Reviews, Usability-Tests, Befragungen oder ähnlichem
Nächste Iteration
ISO IEC 12119
Diese Norm läuft unter dem Titel „Software-Erzeugnisse – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen“ und beschreibt die Anforderungen an Software. Sie beschränkt sich dabei aber fast vollständig auf technische und funktionale Qualitätsmerkmale. Diese sind vor allem für Entwicklungsaufträge relevant.
Für jede Software muss eine Produktbeschreibung vorliegen, die Käufern als Prüfgrundlage dient. Potenzielle Nutzer beurteilen anhand dieser, ob die Software für ihre Zwecke geeignet ist. Daher sind Verständlichkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Widerspruchsfreiheit wichtige Grundanforderungen an die Beschreibung, deren inhaltlicher Mindestumfang in der Norm geregelt ist. Gleiches gilt für die Benutzerdokumentation.
Für Software gilt die Anforderungen, dass die Installation vom Kunden auch tatsächlich durchgeführt werden kann (sofern sein System die in der Produktbeschreibung benannten Anforderungen erfüllt). Und natürlich sollen die beschriebenen Funktionen auch tatsächlich vorhanden und korrekt ausgeführt werden.
Im Vertrag werden die Software-Eigenschaften möglichst präzise definiert.
Verständlichkeit: Fragen, Meldungen und Ergebnisse verwenden angemessene Begriffe, grafische Darstellungen.
Übersichtlichkeit: Datenträger sind eindeutig beschriftet, der Nutzer erkennt jederzeit, welche Funktion gerade ausgeführt wird, der Nutzer wird geeignet geführt und kann Meldungen leicht nach ihrer Art unterscheiden (Bestätigungen, Nachfragen, Warnungen, Fehlermeldungen).
Steuerbarkeit: Entweder können schwerwiegende Wirkungen zurückgenommen werden oder vor Auslösen der entsprechenden Aktion wird der Nutzer deutlich informiert.
Insbesondere Fehler oder Probleme bei der Steuerbarkeit gelten als objektiver Mangel. Werden beispielsweise Daten gelöscht oder überschrieben, ohne vorherigen Hinweis an den Nutzer oder die „Undo“-Möglichkeit, kann der Anwalt Gewährleistungsansprüche prüfen.
Autor: Alexander Florin bei LinkedIn